Liebe Mitglieder,

auf Grund der behördlichen Anweisung der Bundesregierung vom 16. März 2020, sind „Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen“ zu verbieten. Insbesondere ist davon „der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen“ betroffen und für den Publikumsverkehr zu schließen.

Wir als Vorstand leisten dieser Anweisung Folge und schließen hiermit unser Bootshaus bis auf unbestimmte Zeit. Wer sich dem widersetzt, handelt ausdrücklich nicht auf Anweisung des Vorstandes und hat mögliche Konsequenzen selbst zu tragen.